Rechts- und Risikohinweise für Anleger:innen
Die Angaben dienen ausschließlich der unverbindlichen Information und sind keine Beratung, keine Empfehlung und keine Aufforderung zum Abschluss einer Transaktion. Die Darstellung ist allgemein, berücksichtigt keine persönlichen Verhältnisse potenzieller Anleger und ersetzt daher nicht individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung und Risikoaufklärung. Die Werbung wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Die vollständige Rechtsgrundlage für eine etwaige Transaktion in einem hier beschriebenen Finanzinstrument bilden das von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CSSF) gebilligte Registrierungsformular und die von der Österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligte Wertpapierbeschreibung - beide Dokumente zusammen bilden das Basisprospekt - samt allfälliger Nachträge und die jeweiligen bei der FMA hinterlegten Endgültigen Bedingungen. Die Billigung des Prospekts ist nicht als Befürwortung dieses Finanzinstruments durch die zuständige Behörde (FMA) zu verstehen. Zusätzliche Informationen zum Finanzinstrument sind in den jeweiligen Basisinformationsblättern (KIDs) kostenfrei auf der Website der Raiffeisen Bank International AG (RBI) nach Eingabe der Wertpapierkennnummer (ISIN) unter raiffeisenzertifikate.at abrufbar. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Dokumenten angegeben, wurden und werden in keiner Rechtsordnung Maßnahmen ergriffen, die ein öffentliches Angebot dieses Finanzinstruments erlauben.
Emittentenrisiko/Gläubigerbeteiligung („Bail-in“): Sämtliche Zahlungen während der Laufzeit oder am Laufzeitende der Anlageprodukte sind abhängig von der Zahlungsfähigkeit der RBI (Emittentenrisiko). Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass die RBI als Emittentin ihre Verpflichtungen aus den Finanzinstrumenten – z.B. bei Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen durch die Abwicklungsbehörden – nicht erfüllen kann. Eine solche Anordnung durch diese Behörden kann im Falle einer Krise der RBI auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Dabei hat die Abwicklungsbehörde umfangreiche Eingriffsbefugnisse, sogenannte „Bail-in Instrumente“. Unter anderem kann sie Ansprüche der Anleger aus den beschriebenen Finanzinstrumenten bis auf null herabsetzen, die beschriebenen Finanzinstrumente beenden oder in Aktien der RBI umwandeln und Rechte der Anleger aussetzen. Weitere Informationen unter: raiffeisenzertifikate.at/bail-in. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.
Die Werbung ist keine verbindliche steuerrecht liche Beratungsleistung. Die steuerliche Behandlung von Anlageinvestitionen hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftigen Änderungen unterliegen. Wenden Sie sich an einen Steuerberater. Die Unterlagen basieren auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Erstellungszeitpunkt. Die Rechtslage kann sich durch
Gesetzesänderungen, Steuererlässe usw. ändern. Der Wert des Anlageprodukts ist vom Wert des zugrundeliegenden Basiswertes abhängig. Ungünstige Entwicklungen des Basiswerts können während der Laufzeit Wertschwankungen des Anlageprodukts verursachen. Dies kann bei Verkauf des Anlageprodukts vor Laufzeitende zum Verlust eines wesentlichen Teils des eingesetzten Kapitals führen („Marktrisiko“). Der Kapitalschutz von 100 % des Nominalbetrags bezieht sich ausschließlich auf das Laufzeitende. Wertminderungen durch Inflation werden nicht vom Kapitalschutz abgedeckt. Während der Laufzeit kann der Wert des Anlageprodukts unter den vereinbarten Kapitalschutzbetrag fallen. Der Kurs des Anlageprodukts ist während der Laufzeit von einer Vielzahl von Einflussfaktoren abhängig und folgt nicht ausschließlich der Wertentwicklung des Basiswerts. Solche Einflussfaktoren sind z.B. Intensität der Wertschwankungen des Basiswertes (Volatilität), Zinsniveau, Bonität des Emittenten oder Restlaufzeit. Dividenden und vergleichbare Ansprüche aus dem Eigentum des Basiswerts werden bei der Ausgestaltung des Anlageprodukts berücksichtigt und daher nicht ausgeschüttet. Das Finanzinstrument sowie die dazugehörenden Produktunterlagen dürfen weder direkt noch indirekt natürlichen bzw. juristischen Personen angeboten, verkauft, weiterverkauft oder geliefert bzw. veröffentlicht werden, die ihren Wohnsitz/Sitz in einem Land haben, in dem dies gesetzlich verboten ist. Keinesfalls darf dieses Dokument in den Vereinigten Staaten von Amerika („U.S.A.“) /an U.S.-Personen und im Vereinigten Königreich („U.K.“) verbreitet werden.
Aufsichtsbehörden: Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie Europäische Zentralbank (EZB).
WERBUNG der Raiffeisen Bank International AG
Produktbroschüre, Juli 2025